Schulordnung

 

A) Allgemeine Bestimmungen

Das Hausrecht für alle Gebäude- und Geländeteile der GS Am Westerminnerweg übt der Schulleiter im Auftrage des Schulträgers (Gemeinde Jork) aus. In seiner Abwesenheit nehmen seine Stellvertretung bzw. der Hausmeister das Hausrecht wahr.

Die Schulordnung gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten, also auch für Kinder, die keinen Unterricht mehr haben.

Jeder Gast der Schule hat sich im Sekretariat oder bei einer Lehrkraft anzumelden.

Eine Besichtigung der Schule bedarf der Zustimmung des Schulleiters bzw. seiner Stellvertretung.

Das Mitbringen von Handys ist den Schüler/-innen nur in begründeten Fällen und nach gesonderter Absprache mit den Lehrkräften und der Schulleitung erlaubt.

Wertgegenstände oder größere Geldbeträge sollten von Schüler/-innen nicht mit in die Schule gebracht werden. Ihr Abhandenkommen ist nicht versichert.

 

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Damit wir freundlich miteinander umgehen und alle gern in die Schule kommen, gibt es ein paar Regeln. Sicherlich kennst du die meisten davon und hältst sie ein. Falls doch `mal was schief geht, kannst du hier noch einmal nachlesen!

 

B) Regeln im Schulgebäude

 

 1) Die Schule wird morgens um 07.30 Uhr aufgeschlossen. Ich kann schon in meine Klasse gehen und mich ruhig beschäftigen. Der

Unterricht beginnt um 07.50 Uhr. Wenn ich Hilfe benötige, kann ich mich an die Aufsicht wenden.

2) In den großen Pausen von 09.35 Uhr bis 09.55 Uhr und 11.30 Uhr bis 11.45 Uhr gehe ich auf den Schulhof.

3) Im Klassenraum halte ich mich an die Klassenregeln.

4) In den 5-Minuten-Pausen bleibe ich in der Klasse und bereite mich auf die nächste Stunde vor.

5) Bei Regenpausen (3 x klingeln) bleibe ich in der Klasse unter Aufsicht des Lehrers, der zuletzt in meiner Klasse unterrichtet hat.

6) Im Schulgebäude nehme ich Rücksicht auf andere und renne, tobe und schreie nicht.

7) Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer in der Klasse, dann sagt unser Klassensprecher oder ein dafür bestimmter

Schüler im Sekretariat Bescheid.

8) Zur Toilette gehe ich in den kleinen und großen Pausen.

9) Die Toiletten sind für mich keine Aufenthalts- und Spielräume.

10) Nach dem Unterricht und der Betreuung verlasse ich das Schulgelände und gehe nach Hause.

 

C) Regeln auf dem Schulhof

 

 1) Auf dem Schulhof verhalte ich mich so, dass ich andere nicht störe oder gefährde.

2) Die Einzäunung des Schulgeländes benutze ich nicht zum Sitzen und Klettern.

3) Fußball darf ich nur während der 1. Hofpause auf dem Rasen hinter dem Schulgebäude spielen. In der Betreuungszeit ist das auch auf

dem Schulhof erlaubt.

4) Ich werfe die Abfälle in den Mülleimer.

5) Auf dem Schulgelände schiebe ich mein Fahrrad. Ich stelle es in den Fahrradständer und schließe es an.

6) Ich verlasse das Schulgelände bis zum Unterrichtsende nicht ohne Erlaubnis.

7) Wenn ich mit dem Schulbus fahre, warte ich hinter der Absperrung auf dem Schulhof, bis ich einsteigen darf. Ich halte mich an die An-

weisungen der Busaufsicht.

8) Wenn ich Hilfe benötige, kann ich mich an die Hofaufsicht wenden.

 

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Die Lehrkräfte erklären den Schülerinnen und Schülern immer zum Schuljahresbeginn und bei Bedarf die Schulordnung.

 

(Beschlossen in der Gesamtkonferenz vom 07.09.2011)