Schülervertretung

 

In § 72 des Niedersächsischen Schulgesetzes ist die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern in der Schule geregelt. Allerdings gelten diese Regelungen erst ab Klasse 5, sind also für die Grundschule nicht vorgesehen.

Im Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ unter Punkt 10 heißt es aber:

„Schülerinnen und Schüler wirken altersgemäß bei der Planung von Unterricht und der Gestaltung des Schullebens und ihrer Lernumgebung mit. Zudem sollen sie sich in Klassen- und Schülerräten, in Schülerversammlungen und Schülerforen erproben.“

Aus dem Grundschulerlass ist klar abzuleiten, dass eine aktive Schülerbeteiligung an den Abläufen der Schule auch in der Grundschule gewollt ist.

Diese Grundhaltung passt zu den Darlegungen im Leitbild und dem Schulprogramm der GS Am Westerminnerweg, wonach das selbständige Handeln und die Selbstver-antwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler in allen schulischen Bereichen ausdrücklich gefördert werden soll.

Schon jetzt haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich z.B. über Ordnungsdienste in den Klassen und die von Viertklässlern weitgehend selbst organisierte Pausengeräteausleihe aktiv am Schulbetrieb zu beteiligen.

Durch die Gründung einer Schülervertretung sollen die Bedürfnisse, Wünsche und Interessen der Schülerinnen und Schüler noch stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Schüler/-innen erhalten dadurch ein weiteres Betätigungsfeld, um die Übernahme von Verantwortung für eigenes und gemeinschaftliches Handeln zu üben und auszuprobieren. Sie sollen sich zu allen Fragen der schulischen Entwicklung und des Schullebens explizit äußern können und ihre eigene Interessenlage erkennen und auf demokratischem Wege vertreten lernen.

Die Aktivitäten der Schülervertretung haben beratenden, anregenden und kommen-tierenden Charakter im Hinblick auf alle schulischen Abläufe und Entscheidungen. Eine Teilnahme von Schülervertretern/Schülervertreterinnen an Konferenzen und Dienstbesprechungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Mit Einverständnis der Schulleitung könnten Schülervertreter/-innen in besonders begründeten Ausnahmefällen bestimmte Anliegen in den obigen Sitzungen vorbringen.

 

Wahlverfahren und Amtsdauer

1.  Gewählt werden 2 Vertreter/-innen pro Klasse aus den 2. – 4. Schuljahrgängen, und zwar je 1 Junge und 1 Mädchen.
2.  Auch die Klassensprecher/-innen können für die Schülervertretung gewählt werden.
3.  Die Wahlen zur Schülervertretung finden in den Klassen in den ersten 3 Wochen des Schuljahres statt.
4.  Die Schülervertreter/-innen werden für die Dauer eines Schuljahres gewählt.
5.  Scheidet ein(-e) Schülervertreter (-in) während des laufenden Schuljahres aus (z.B. wegen Umzug), wird in der betreffenden Klasse
     sofort ein(-e) Nachfolger (-in) gewählt.
6.  Die Schülervertretung wählt aus ihrer Mitte eine Schulsprecherin/einen Schulsprecher und eine stellvertretende Schulsprecherin/einen
     stellvertretenden Schulsprecher.

 

Allgemeines Verfahren der Schülervertretung

1.  Die Sitzungen der Schülervertretung finden ca. im Abstand von 6 Wochen statt.

2. Die Sitzungen der Schülervertretung werden von der Schulsprecherin/dem Schulsprecher in Zusammenarbeit mit dem Schulleiter

    geleitet.

3.  In den Sitzungen der Schülervertretung werden Themen, Problemstellungen und Stellungnahmen der Klassen zu schulischen

     Entwicklungen behandelt.

4.  In den Klassen berichten die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der wöchentlichen Klassenratsstunde von ihren Sitzungen bzw.

     bringen dann Themen der Klassen wiederum in die Schülervertretungssitzung ein.

5.  Mitteilungen der Schülervertretung werden an der Litfaßsäule im Haupteingang des Hauptgebäudes veröffentlicht.

 

Stand:  Februar 2012