Vorwort
Zum Schuljahr 2013/14 wurde die Inklusion in § 4 des NSchG aufgenommen:
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Inklusive Schule
(1) 1Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. 2Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten (§ 59 Abs. 1 Satz 1).
(2) 1In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet. 2Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt; die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen. 3Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.
Dieses Postulat beinhaltet den Auftrag an alle Allgemeinbildenden Schulen, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln.
Schulleitung und Kollegium der GS Am Westerminnerweg haben sich einvernehmlich dafür entschieden, beim Einstieg in die Thematik wie folgt vorzugehen:
- Es wird primär praxisorientiert vorgegangen, indem man sich vorhandene Erfahrungen anderer Schulen zu Nutze macht:
– Seminare mit Referentinnen aus anderen Grundschulen.
– Hospitationen in anderen Grundschulen.
- Es werden inklusionsspezifische Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen be-
sucht.
- Es werden regelmäßig schulinterne Fortbildungsveranstaltungen zu inklusions-
spezifischen Themen durchgeführt.
- Es wird Fachberatung durch die Landesschulbehörde Niedersachsen in Anspruch
genommen – fachbezogen und übergreifend.
Diese Vorhaben wurden inzwischen teilweise schon in Angriff genommen.
Grundgedanken
Im Rahmen der ersten kollegiumsinternen Überlegungen und Diskussionen haben sich einige Grundgedanken bzw. –haltungen herauskristallisiert.
- a) Alle Kinder sind Inklusionskinder.
Einer Stigmatisierung einzelner Kinder aufgrund eines bestehenden mehr oder
weniger hohen (sonderpädagogischen) Förderbedarfes ist entgegen zu wirken.
Jedes Kind ist gleichwertiger Bestandteil des Ganzen, ist einzubeziehen, egal
welche individuellen Förder- und Forderbedarfe, Einschränkungen oder Auffällig-
keiten und/oder Besonderheiten vorliegen. Das muss gelebt werden!
- b) Jede Lehrkraft muss ihr Bestes geben, aber auch in dem Bewusstsein, dass man
trotz aller Anstrengungen nicht jederzeit allen und allem gerecht werden kann.
Dieser Grundgedanke hebt darauf ab, dass die Kolleg/-innen nicht speziell ausge-
bildet sind oder vorbereitet wurden auf inklusives Unterrichten.
- c) Es gibt keine Rezepte für Inklusion.
Jede Schule muss ihren eigenen Weg finden, die Inklusion zu entwickeln und vo-
ranzutreiben, inhaltlich und zeitlich.
- d) Erfahrungen anderer Schulen werden einbezogen.
- e) Unterstützung durch Fortbildung und Beratung ist nötig.
- f) Inklusion ist ein langer Prozess.
Inklusion kann nicht als Projekt mit Fertigstellungsdatum betrachtet werden.
Inklusion ist ein Prozess, der kontinuierlich vorangetrieben und gestaltet sowie
stets neu angepasst werden muss.
Einsatz der Förderschullehrerstunden
Die im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung der Schule zur Verfü-gung stehenden Förderschullehrerstunden sollen primär präventiv und somit schwer-punktmäßig in den Schuljahrgängen 1 und 2 eingesetzt werden.
Der konkrete Einsatz der Förderschullehrkräfte wird auf der Grundlage der ermittel-ten Förderbedarfe entschieden.
Die Förderschullehrkräfte stehen grundsätzlich allen Grundschullehrkräften beratend und in diagnostischen Fragen zur Verfügung.
Einsätze der Förderschullehrkräfte können in begründeten Fällen auch in den Schul- jahrgängen 3 und 4 erfolgen.
GS- und Förderschullehrkräfte können hinsichtlich der Unterrichts- und Fördertätig-keit innerhalb der Klasse Rollentausche vornehmen.
Die Art und Weise der inklusiven Förderung (in der Klasse; einzeln oder in Kleingrup-pen außerhalb der Klasse) richtet sich nach den individuellen Bedarfen der Schüler/-innen.
Die Förderschullehrkräfte erhalten Einladungen zu allen Dienstbesprechungen und Gesamtkonferenzen der Grundschule. Sie nehmen verpflichtend an allen Sitzungen teil, in denen es um inklusionsspezifische Themen geht.
Hinsichtlich der sonstigen Aufgaben der Förderschullehrkräfte wird auf das `Regio-nale Inklusionskonzept´ verwiesen (siehe Anlage).
Teamarbeit
Die Förderung der Teamarbeit ist schon seit längerer Zeit ein wichtiger Entwicklungs-schwerpunkt der GS Am Westerminnerweg und wird es auch weiterhin sein. Hier kann hinsichtlich der erforderlichen Zusammenarbeit zwischen Grundschul- und För-derschullehrkräften angeknüpft werden.
GS- und Förderschullehrkräfte entwickeln gemeinsame Zielsetzungen und Vorge-hensweisen hinsichtlich der zu fördernden Schüler/-innen und dokumentieren diese regelmäßig in Förderplänen und der Dokumentation der individuellen Lernentwick-lung.
GS- und Förderschullehrkräfte führen gemeinsame Elterngespräche und dokumen-tieren diese kontinuierlich.
Beratungsgutachten werden gemeinsam von der GS- und Förderschullehrkraft unter Federführung der Förderschullehrkraft erstellt.
Die Förderschullehrkräfte beraten die GS-Lehrkräfte hinsichtlich der Unterrichtsstun-den, in denen die Förderschullehrkräfte nicht anwesend sind.
Die Teilnahme der Förderschullehrkräfte an Teamsitzungen der Schuljahrgänge, in denen sie schwerpunktmäßig tätig sind, wird als sinnvoll erachtet.
Offene Unterrichtsformen
Der vermehrte und regelmäßige Einsatz offener Unterrichtsformen in allen Klassen wird als eine wichtige Gelingensbedingung für Inklusion angesehen.
Hier ist es wichtig, verschiedene Lernkanäle der Schüler/-innen anzusprechen, unter-schiedliche Lernwege zuzulassen und das selbstständige Arbeiten zu fördern.
Die Lehrkräfte gewinnen dadurch außerdem Zeit, sich Schülern individuell zuzuwen-den.
Weiterhin ist die Fähigkeit der Schüler/-innen zu fördern, sich gegenseitig beim Ler-nen zu helfen und zu unterstützen.
Materialausstattung
Es wird Zug um Zug eine grundlegende Materialsammlung für Kinder mit festgestell-tem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf angelegt.
Der Schuletat, sofern vorhanden, muss finanzielle Ressourcen für Inklusionsmaterial enthalten.
GS- und Förderschullehrkräfte dokumentieren situations- und fallbezogen notwendi-ge Materialbedarfe und geben diese der Schulleitung bekannt. Das gleiche gilt bei Bedarf für die Beschaffung speziellen Mobiliars, wie z.B. Sitz- und Schreibhilfen.
Für die Zurverfügungstellung und Benutzung von Inklusionsmaterial im Schulalltag gibt es festgelegte Regelungen und Verfahren.
Stand: Mai 2014
Anlage
Auszug aus dem dem `Regionalen Inklusionskonzept´ der Region Buxtehude, Apensen, Jork:
- Aufgaben der Förderschullehrkräfte in den Regelschulen
Die Aufgaben der Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer lassen sich den folgenden Oberbegriffen zuordnen:
- Beratung
- Diagnostik (Förderdiagnostik/ Förderplanung)
- Unterrichten im Team
- Vernetzung
8.1 Beratung
Die Förderschullehrkräfte
- beteiligen sich an Teamgesprächen mit den Lehrkräften der Regelschulen, die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichten und/oder Beratung in Einzelfällen benötigen;
- führen Beratungen für Eltern durch, deren Kinder einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufweisen. Darüber hinaus arbeiten sie in der beratenden Elternarbeit auch präventiv mit Eltern, deren Kinder in Teilleistungsbereichen auf Unterstützung angewiesen sind;
- weisen Lehrkräfte der jeweiligen Schule in individuelle Förderpläne ein;
- führen Besprechung und Fortschreibung der individuellen Förderpläne unter Einbeziehung der Kinder mit Unterstützungsbedarfen und deren Eltern durch;
- für die dargestellten Beratungsbedarfe sind auch die zugewiesenen Förderschullehrerstunden zu verwenden.
8.2 Diagnostik (Förderdiagnostik/ Förderplanung)
Die Förderschullehrkräfte
- führen eine differenzierte Lernstandsdiagnostik durch und entwickeln auf Basis ihrer diagnostischen Ergebnisse eine Förderplanung für Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen und für Kinder, die in Teilbereichen Unterstützung benötigen. Die Anwendung psychometrischer Messverfahren ist in diesem Kontext nicht notwendig, da sie oft eine überflüssige und lang andauernde stigmatisierende Etikettierung der Kinder nach sich zieht.
- erarbeiten textliche Vorschläge für die Zeugniserstellung der Kinder mit
- Unterstützungsbedarfen.
- fertigen in Kooperation mit den Regelschullehrkräften Gutachten zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes an. Die Beauftragung erfolgt durch die Schulleitung vor Ort und die Förderzentrumsleitung.
- Sonderpädagogische Förderung beschränkt sich nicht nur auf Mathematik- und Deutschförderung, sondern bezieht auch die Förderung von basalen, kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten mit ein (z.B. Sozialtraining, Konzentrationstraining, Sprachförderung, Motorik usw.).8.3 Unterrichten im Team
- Die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts geschieht in Kooperation aller Lehrkräfte, die in einer Klasse / in einem Jahrgang arbeiten.
- Dem Gedanken des gleichberechtigten Arbeitens im Team kommt dabei eine wichtige Rolle zu.
- Alle Lehrkräfte einer Klasse nehmen regelmäßig an gemeinsamen Absprachen zur Strukturierung des Unterrichts teil (z.B. Verstärkerprogramme, Regeln und Rituale im Unterricht usw.), setzen diese verantwortlich um und überprüfen den Erfolg der Maßnahmen nach einem festgelegten Zeitplan.
- Darüber hinaus sind die Förderschullehrkräfte verantwortlich für die Lehrwerksauswahl für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen.
- Ferner bieten sie Anleitung und Hilfestellung im Rahmen der Inneren Differenzierung (Material und Methoden).8.4 VernetzungFür eine optimale Förderung sorgt die Förderschullehrkraft durch die Vernetzung der im Einzugsbereich des Förderzentrums vorhandenen interdisziplinären Beratungs- und Unterstützungsangebote.
- Gez. H. Lücken / Rektor