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Sponsoring

 

Konzept

Die Grundschule Am Westerminnerweg bekennt sich aufgrund der gegebenen schulpolitischen Situation in Niedersachsen dazu, offensiv Gelder für die Entwicklung der „Eigenverantwortlichen Schule“ einzuwerben, um den in diesem Zusammenhang gestellten Ansprüchen an die Schulen einigermaßen zeitnah oder überhaupt gerecht werden zu können.

Das Sponsoring wird vor diesem Hintergrund als (Kompensations-) Möglichkeit angesehen, Finanz- und Sachmittel zu erlangen, die von schulpolitischer Seite nicht in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden, um bestimmte Projekte der Schul- und Qualitätsentwicklung, die dennoch verpflichtend gefordert werden, einigermaßen zeitnah in Angriff nehmen zu können und damit die Entwicklung der Schule voranzubringen.

Abseits dessen wird von Seiten der GS Am Westerminnerweg die grundsätzliche Haltung vertreten, dass die Finanzierung staatlicher Aufgaben und an die Schulen verpflichtend gestellter Aufgaben auch von Staats wegen zu leisten sein muss! Auch von Seiten der Schulträger dürfen schulische Sponsoringaktivitäten nicht als Ersatzleistungen für eigene Verpflichtungen missverstanden werden. Ansonsten besteht die realistische Gefahr, dass manche Schulen durch bessere Sponsoringmöglichkeiten komfortabler dastehen als andere. Die dadurch entstehenden Ungerechtigkeiten wirken sich direkt auf die bestehenden Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Schulen aus. Von Chancengleichheit kann dann keine Rede mehr sein.

Grundsätze des Sponsorings

  • Die Einflussnahme auf die schulische Arbeit und Entwicklung in jedweder Art durch Sponsorenaktivitäten ist ausgeschlossen!
  • Es kommen nur solche Sponsoren in Frage, deren Betätigungsfeld und Credo den schulischen und allgemein ethischen Grundsätzen nicht entgegenstehen.
  • Den Sponsoren kann als Gegenleistung für ihre finanziellen Zuwendungen angeboten werden,
    • dass gezielt projektbezogene Presseaktivitäten erfolgen
    • dass der Sponsorenname im Schulgebäude in angemessener und damit dezenter Art und Weise Erwähnung findet (z.B. als Plakette auf einem Sponsorenbaum)
    • dass ein Sponsoreneintrag auf der Homepage der Schule erfolgt oder ein Link zur Homepage des Spenders
    • dass eine Plakette des Sponsors in angemessener Art und Weise auf dem gesponserten Teil angebracht wird
    • dass es einen Sponsorenstand beim Schulfest gibt.
  • Es gibt so Genannte “Sponsorenbeauftragte” (derzeit Frau Albers (Elternvertreterin) und Frau Knetsch (Lehrkraft), die sich in enger Abstimmung mit der Schulleitung um Spenden für ausgewählte Projekte bemühen.

Verfahren

  • Die Sponsorenbeauftragten der Schule werden nur dann aktiv, wenn ihre Vorhaben mit der Schulleitung oder aufgrund von Beschlüssen des Schulvorstandes abgestimmt sind.
  • Die ausgewählten Sponsorenprojekte müssen sich im Schulprogramm der Schule wieder finden und/oder erkennbaren Bezug zur Schulentwicklung haben.
  • Die Sponsorenbeauftragten geben regelmäßig Rückmeldung über den Stand ihrer Aktivitäten gegenüber der Schulleitung und im Schulvorstand.
  • Die Sponsorenbeauftragten treffen intensive Absprachen untereinander darüber, wer welche potentiellen Geldgeber zu welchem Zeitpunkt anspricht (Vermeidung von Doppelanfragen!!!).
  • Lokale Unternehmen, Serviceorganisationen (Rotarier; Lion´s Club), Verbände werden zunächst angeschrieben und über konkrete Projekte informiert. Dem Anschreiben werden Informationen zur Schule und zu einzelnen Projekten hinzugefügt (z.B. mittels Flyer, Projektbeschreibungen oder sonstiger Möglichkeiten).
  • Herstellung telefonischer Kontakte zu Unternehmen, Organisationen, Verbänden zur Anbahnung persönlicher Kontakte:
    • persönliches Gespräch mit Sponsorenbeauftragten vor Ort in der Schule, evtl. mit dem Schulleiter
    • Besichtigung der Schule und Vorstellung eventueller Projekte vor Ort durch die Sponsorenbeauftragten
    • auch Besuche der Sponsorenbeauftragten in der Firma eines in Frage kommenden Geldgebers ist denkbar
  • Die Grundschule erstellt Materialien (Flyer; Texte; Skizzen; Zeichnungen etc.) zur Darstellung der Schule, die für Sponsorenaktivitäten verwendet werden können.
  • Sponsorengelder sind auf das Konto des Schulfördervereins einzuzahlen, so dass hier eine enge Zusammenarbeit erfolgen muss. Über die Verwendung der auf diese Weise auf das Konto des Schulfördervereins eingegangenen Gelder entscheidet der Schulleiter entsprechend der konzeptionellen Grundlagen des Schulvorstandes für den Umgang mit Sponsorengeldern.

Rechtliche Grundlagen

Die Ausführungen zur Thematik „ Zuwendungen, Spenden und Sponsoring für Schulen“, dargelegt im Schulverwaltungsblatt 5 / 2006 (siehe Erlass Sponsoring), werden beachtet, insbesondere auch der darin enthaltene Runderlass des MK vom 10.01.2005 „Wirtschaftliche Betätigung, Werbung, Informationen, Bekanntmachungen und Sammlungen in Schulen sowie Zuwendungen für Schulen“.

Kommt es zu einer Vereinbarung zwischen der GS “Am Westerminnerweg” und einem Sponsor, so wird ein entsprechender Vertrag geschlossen.Verwendet wird dann der „Schulsponsoring-Mustervertrag“ des MK-Erlasses vom 10.01.2005 (siehe Erlass Sponsoring)

Sollte die Praxis eine Änderung des vorliegenden Konzeptes erforderlich machen, so ist dieses jederzeit auf erneuten Beschluss des Schulvorstandes möglich.

(Beschluss / Schulvorstandssitzung v. 25.02.2009)